Anstalt

Anstalt

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An|stalt ['anʃtalt], die; -, -en (veraltend):
1. öffentliche Einrichtung, Institution o. Ä., die der Ausbildung, Erziehung, Heilung o. Ä. dient:
sie kam in eine Anstalt für schwer erziehbare Kinder; der Trinker wurde in eine Anstalt gebracht.
Syn.: Heim, Institut, Stätte.
Zus.: Badeanstalt, Heilanstalt, Justizvollzugsanstalt, Lehranstalt, Strafvollzugsanstalt, Tierkörperbeseitigungsanstalt, Versuchsanstalt, Vollzugsanstalt.
2. [keine] Anstalten machen: sich [nicht] zu etwas vorbereiten, anschicken; etwas [nicht] tun wollen:
sie machten keine Anstalten zu gehen.

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Ạn|stalt 〈f. 20
1. einem bestimmten Zweck dienende öffentl. Einrichtung sowie das Gebäude dafür (Erziehungs\Anstalt, Justizvollzugs\Anstalt)
2. Schule (Unterrichts\Anstalt, Lehr\Anstalt)
3. Heilstätte (Heil\Anstalt, Pflege\Anstalt)
4. Betrieb (meist des graf. Gewerbes; Verlags\Anstalt)
● keine \Anstalten machen; \Anstalten treffen für, zu; lithographische \Anstalt; in eine \Anstalt eingewiesen werden; \Anstalt öffentlichen Rechts selbstständige Zusammenfassung von Personen u. Sachen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben der öffentl. Hand [<mhd. anstalt „Richtung, Beziehung“, zu stellen, stallen (Prät. stalte, Part. Perf. gestalt) „an eine Stelle, in eine Richtung bringen, einrichten“, -gestalt „gerichtet“]

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Ạn|stalt , die; -, -en [mhd. anstalt = Richtung, Beziehung; Aufschub, zu: an(e)stellen = einstellen; aufschieben; die heutigen Bed. unter Anlehnung an veraltet anstellen = einrichten; anordnen]:
a) [öffentliche] einem bestimmten Zweck dienende Einrichtung u. das sie beherbergende Gebäude (z. B. Schule, Internat, Erziehungsheim u. Ä.):
nach wiederholtem Verweis musste der Zögling die A. verlassen;
b) (veraltend) Heilstätte für psychisch Kranke, Alkoholkranke, Drogenabhängige u. a.:
eine geschlossene A. (Amtsspr.; Anstalt, in der Personen unter Entziehung der Freiheit untergebracht sind);
jmdn. in eine A. einweisen;
c) Betrieb, Institut:
eine kartografische A.;
eine A. des öffentlichen Rechts (Rechtsspr.; Verwaltungseinrichtung mit einem bestimmten Nutzungszweck).

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Ạn|stalt, die; -, -en [mhd. anstalt = Richtung, Beziehung; Aufschub, zu: an(e)stellen = einstellen; aufschieben; die heutigen Bed. unter Anlehnung an veraltet anstellen = einrichten; anordnen]: a) [öffentliche] einem bestimmten Zweck dienende Einrichtung u. das sie beherbergende Gebäude (z. B. Schule, Internat, Erziehungsheim u. Ä.): nach wiederholtem Verweis hat der Gymnasiast die A. zu verlassen; Er hatte eine A. übernommen, in der Kinder ohne Eltern aufwachsen (Brot und Salz 24); die ... Akademie für Erziehung und Unterricht, eine ... A. zur Lehrerfortbildung (Fraenkel, Staat 176); b) (oft verhüll.) Heilstätte für Nerven- u. Geisteskranke, Alkoholiker, Rauschgiftsüchtige u. a.: eine geschlossene A. (Amtsspr.; Anstalt, in der Personen unter Freiheitsentziehung untergebracht sind); jmdn. in eine A. einweisen; Du bist verrückt, ... du bist unnormal, du gehörst in eine A. (Dorpat, Ellenbogenspiele 74); c) Betrieb, Institut: eine kartographische A.; eine A. des öffentlichen Rechts (Rechtsspr.; Verwaltungseinrichtung mit einem bestimmten Nutzungszweck); die Sender als öffentlich-rechtliche -en (Kraushaar, Lippen 93); ∙ d) Einrichtung; Anordnung: Vor ganz Genua hast du meine fürstliche Ehre besudelt, weil du für meine A. keine Achtung zeigtest (Schiller, Fiesco II, 13).

Universal-Lexikon. 2012.

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